Ab 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das NISG 2026, mit dem die EU-Richtlinie NIS2 umgesetzt wird. Für .at-Domains bedeutet das, dass nic.at künftig nachprüft, ob die hinterlegten Daten stimmen und vollständig sind.
Ihr Registrar oder nic.at meldet sich nur dann bei Ihnen, wenn beim Abgleich etwas nicht zusammenpasst. In dem Fall werden Sie gebeten, die Daten zu bestätigen oder zu korrigieren.
Der Haken daran ist, dass diese Aufforderung per Mail oder Anruf kommt, sodass sie bei einer veralteten Adresse oder einer längst abgemeldeten Nummer ins Leere läuft, ohne dass jemand etwas davon mitbekommt.
Dazu kommt, dass die Verifizierungsmails bei .at-Domains zunächst an den Registrar gehen und nicht direkt an den Inhaber, weshalb es sich lohnt, dort einmal aktiv nachzufragen, wenn man von seinem Provider ohnehin selten hört.
Bleibt die Verifizierung aus, wird die Domain nach 21 Tagen im DNS deaktiviert und bekommt den Status „serverHold", was bedeutet, dass der Vertrag im Hintergrund zwar weiterläuft, Website und Mailadressen ab diesem Moment aber nicht mehr erreichbar sind.
Danach bleiben noch 30 Tage, um die Sache doch zu klären. Verstreicht auch diese Frist, ist die Domain endgültig verloren.
(Informationen laut Nic.at, Stand September 2026)
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